Laub im Garten: liegen lassen, kompostieren oder entsorgen?

Laubhaufen mit Reisig unter einer Hecke als Winterquartier für Kleintiere

· aktualisiert am · Gartengestaltung

Im Oktober und November fällt in vielen Gärten mehr Laub an, als man auf den ersten Blick unterbringen kann. Die gute Nachricht: Laub ist kein lästiger Abfall, sondern ein wertvoller Rohstoff für Boden, Pflanzen und Tiere. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wo die Blätter liegen und wie viele es sind. Eine Möglichkeit scheidet in Österreich allerdings grundsätzlich aus: das Verbrennen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie mit Ihrem Laub tun können – und was Sie besser lassen.

Laub liegen lassen: wo es nützt und wo es schadet

Unter Hecken, Sträuchern und in Staudenbeeten darf Laub ruhig liegen bleiben. Die Wiener Abfallberatung der MA 48 hält fest, dass kleinere Mengen Laub im Garten bis zum Frühjahr großteils verrotten. Der Naturschutzbund Österreich weist darauf hin, dass unter einer lockeren Laubschicht Erdkröten, Spinnen, Asseln, Tausendfüßer und zahlreiche Insekten Schutz vor der Kälte finden. Laut DIE UMWELTBERATUNG überwintern unter einer Laubschicht unter der Hecke unter anderem Marienkäfer und Spinnen.

Ein Laubhaufen als Winterquartier

Besonders wertvoll ist ein Laubhaufen in einer ruhigen Gartenecke. „Natur im Garten“ empfiehlt, Laub in einem ruhigen Bereich des Gartens aufzuhäufen; der Igel trägt sich daraus das Material für sein Winternest selbst zusammen. Ideal ist nach dieser Quelle ein überdachter Haufen, noch besser eine Mischung aus Laub und Reisig. Auch DIE UMWELTBERATUNG nennt den Laubhaufen als Winterquartier für Igel, Amphibien und Insekten. Wie Sie einen solchen Haufen Schritt für Schritt aufbauen, zeigt unser Tipp Igel im Garten: Laub- und Reisighaufen anlegen.

Wichtig: Legen Sie einen Laubhaufen nur dort an, wo er bis zum Frühjahr ungestört bleiben kann. Der Naturschutzbund warnt, dass Laub-, Reisig- oder Asthaufen, die später entfernt, umgesetzt oder verbrannt werden sollen, nicht über längere Zeit liegen bleiben dürfen: Schon nach kurzer Zeit suchen dort Igel, Amphibien oder Insekten Unterschlupf und geraten beim Wegräumen in Lebensgefahr. Wie Sie Laub aus dem Gartenteich holen und dabei die Tiere im Wasser schonen, steht im Beitrag Gartenteich im Herbst: Laub entfernen.

Nicht auf dem Rasen

Auf dem Rasen sollte das Laub nicht über den Winter liegen bleiben – darin sind sich DIE UMWELTBERATUNG und „Natur im Garten“ einig. Feuchtes Laub klebt zu dichten Schichten zusammen, unter denen die Gräser zu wenig Licht und Luft bekommen. Rechen Sie den Rasen deshalb regelmäßig ab und bringen Sie das Laub dorthin, wo es nützt: unter Sträucher, in die Beete, auf den Kompost oder auf einen Laubhaufen. Was im Herbst sonst noch für den Rasen zu tun ist, lesen Sie im Ratgeber Rasen im Herbst.

Laub kompostieren

Im Kompost wird Laub mithilfe von Bakterien, Pilzen und Bodenlebewesen zu Humus. „Natur im Garten“ bezeichnet Laubkompost als besonders hochwertig und vielseitig einsetzbar – als Dünger ebenso wie als Substrat für Blumentöpfe. Damit die Rotte gelingt, helfen einige Grundregeln:

  • Mischen: DIE UMWELTBERATUNG empfiehlt, unterschiedliche Materialien zu kombinieren – feucht und trocken, stickstoffreich und kohlenstoffreich. Laub lässt sich laut „Natur im Garten“ auch als Kohlenstoff-Vorrat aufbewahren und im Winter nach und nach mit Küchenabfällen mischen.
  • Zerkleinern: Laut „Natur im Garten“ verrottet gehäckseltes Laub besonders schnell. Leichtes, trockenes Laub können Sie mit einem Rasenmäher mit Fangsack in einem Arbeitsgang aufsammeln und zerkleinern.
  • Geduld bei „saurem“ Laub: Blätter von Nussbaum, Eiche, Birke, Buche und Edelkastanie (Maroni) brauchen laut „Natur im Garten“ am längsten, nämlich mindestens ein Jahr bis zur Kompostreife. Geben Sie solches Laub lieber in kleineren Mengen und gut gemischt auf den Kompost.

Sonderfall Rosskastanie

Das Laub der Rosskastanie ist häufig von der Kastanienminiermotte befallen, deren Puppen im Falllaub überwintern. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) empfiehlt, das Laub über den Hausmüll oder in Großkompostierungsanlagen zu entsorgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt befallenes Rosskastanienlaub daher in die Biotonne statt auf den eigenen Kompost.

Laub als Mulch verwenden

Laub ist eine kostenlose Mulchschicht. „Natur im Garten“ hält fest, dass eine Mulchschicht aus Laub, Stroh, Grasschnitt oder Häckselgut den Boden und die Bodentierwelt schützt. Laub kann nach dieser Quelle in Staudenbeeten, unter Sträuchern und auf brachliegenden Gemüsebeeten liegen bleiben. DIE UMWELTBERATUNG ergänzt, dass eine Laubschicht unter der Hecke die Bodenlebewesen vor Kälte schützt.

Am einfachsten verteilen Sie das Laub, das Sie ohnehin vom Rasen holen: Rechen Sie es unter die Sträucher oder auf die abgeräumten Beete, statt es in Säcke zu füllen. So sparen Sie sich den Weg zur Biotonne und versorgen den Boden zugleich mit organischem Material. Ob sich das Umgraben der Beete im Herbst lohnt, steht im Beitrag Garten im Herbst umgraben.

Laub entsorgen: Biotonne, Laubsack, Mistplatz

Fällt mehr Laub an, als Garten und Kompost aufnehmen können, bleibt die Entsorgung über die kommunale Bioabfallsammlung. Wie das geregelt ist, unterscheidet sich je nach Bundesland und Gemeinde. Welche Tonnen, Säcke und Sammelstellen es bei Ihnen gibt und was sie kosten, erfahren Sie beim Gemeindeamt, beim Magistrat oder beim zuständigen Abfallwirtschaftsverband. Als Beispiel dient hier Wien:

  • Biotonne: Laut Stadt Wien gehören Rasenschnitt, Laub sowie Baum- und Strauchschnitt bis 8 Zentimeter Durchmesser in die Biotonne, Plastiksackerl – auch solche aus Bio-Plastik – dagegen nicht.
  • 48er-Laubsack: Der Laubsack der MA 48 fasst rund 100 Liter und ist auf allen Wiener Mistplätzen erhältlich. Gefüllt kann er am Mistplatz abgegeben oder am Entleertag neben die Biotonne gestellt werden.
  • Mistplatz: Auf den Wiener Mistplätzen dürfen bis zu 2 Kubikmeter organische Abfälle pro Anlieferung abgegeben werden, darunter Laub, Rasenschnitt sowie Baum- und Strauchschnitt.

Der gesammelte Bioabfall wird in Wien laut der Abfallberatung der MA 48 im Kompostwerk Lobau verarbeitet.

Was nicht erlaubt ist: Laub verbrennen

Das Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) verbietet in § 3 Abs. 1 das punktuelle und flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen. Laub gehört nach § 1a ausdrücklich zu den „biogenen Materialien“, ebenso wie Holz, Baumschnitt und Grasschnitt. Das Verbot gilt in ganz Österreich, also auch im eigenen Garten.

  • Lager- und Grillfeuer sind zwar ausgenommen, dürfen laut Gesetz aber nur mit trockenem, unbehandeltem Holz oder mit Holzkohle betrieben werden. Laub darin mitzuverbrennen ist damit nicht gedeckt.
  • Weitere Ausnahmen kann der Landeshauptmann per Verordnung für bestimmte Zwecke zulassen, etwa für Brauchtumsfeuer oder den Frostschutz. In Wien betrifft die geltende Ausnahmeverordnung nur das Räuchern zum Frostschutz in Obst- und Weingärten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht den Hausgarten. Was in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat.
  • Strafen: Wer entgegen § 3 im Freien verbrennt, begeht nach § 8 BLRG eine Verwaltungsübertretung, für die eine Geldstrafe von bis zu 3.630 Euro vorgesehen ist.

Laubbläser und Laubsauger

Bundesweit verboten sind Laubbläser nicht. In Graz und Leibnitz ist ihr Betrieb nach der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung 2011 (§ 4c) jedoch im gesamten Stadtgebiet ganzjährig untersagt, ebenso der von Laubsaugern. DIE UMWELTBERATUNG und der Naturschutzbund Österreich raten generell davon ab, weil die Geräte viele Kleintiere töten oder verwirbeln; der Rechen ist die deutlich tierschonendere Wahl. Feste Ruhezeiten für Laubbläser aus Deutschland lassen sich nicht auf Österreich übertragen. Ob in Ihrer Gemeinde örtliche Lärmschutzbestimmungen oder in Ihrer Wohnanlage eine Hausordnung gelten, klären Sie am besten direkt beim Gemeindeamt oder bei der Hausverwaltung. Welches Gerät zu welchem Garten passt, vergleicht unsere Kaufberatung zu Laubsauger, Laubbläser und Rechen.

Laub auf dem Gehsteig

Im Ortsgebiet müssen Liegenschaftseigentümer nach § 93 Abs. 1 StVO dafür sorgen, dass der Gehsteig entlang ihres Grundstücks zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert ist. Laub wird im Gesetz nicht eigens genannt. Nasses Laub kann jedoch rutschig sein – kehren Sie den Gehsteig im Herbst deshalb zur Sicherheit regelmäßig.

Auf einen Blick

  • Liegen lassen: unter Hecken, Sträuchern und in Staudenbeeten – dort schützt Laub Boden und Tiere.
  • Laubhaufen: in einer ruhigen Ecke anlegen und bis zum Frühjahr nicht mehr anrühren.
  • Rasen: Laub regelmäßig abrechen, damit die Gräser nicht ersticken.
  • Kompost: Laub zerkleinern und mit anderen Gartenabfällen mischen; Nuss- und Eichenlaub braucht mindestens ein Jahr.
  • Mulch: Laub vom Rasen auf Beete und unter Sträucher verteilen.
  • Rosskastanie: befallenes Laub lieber in die Biotonne als auf den eigenen Kompost.
  • Entsorgung: über Biotonne, Laubsack oder die Sammelstelle Ihrer Gemeinde (in Wien: Mistplatz) – die Regeln legt Ihre Gemeinde fest.
  • Verbrennen: in ganz Österreich nach dem Bundesluftreinhaltegesetz verboten, Geldstrafe bis 3.630 Euro.
  • Laubbläser: bundesweit nicht verboten, in Graz und Leibnitz aber schon; der Rechen schont Tiere; örtliche Regeln bei der Gemeinde erfragen.

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